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AN 3.86
PTS: A i 232
Thai 3.88
Sekhin Sutta: Einer in Ausbildung (2)
übersetzt aus dem Pali von
Thanissaro Bhikkhu
Übersetzung ins Deutsche von: (Info)
jb für ZzE
Alternative Übersetzung: Käthi Pavoni

"Bhikkhus, dieses Wiederaufsagen von mehr als einhundertfünfzig Ausbildungsregeln, in dessen Bezug, Söhne von guter Familie, das Ziel begehrend, sich selbst üben, passiert alle vierzehn Tage. [1] Da sind diese drei Ausbildungen, unter den sich all dieses zusammenfinden. Welche drei? Die Ausbildung in erhöhter Tugend, die Ausbildung in erhöhtem Geist, die Ausbildung in erhöhter Einsicht. [2]

"Da ist der Fall, daß ein Bhikkhu völlig vollendet in Tugend ist, mäßig vollendet in Konzentration und mäßig vollendet in Einsicht. Im Bezug auf geringere und untergeordnete Ausbildungsregeln, fällt er in Vergehen und wiedereingliedert sich selbst. Warum ist das? Weil ich nicht erklärt habe, daß dieses ein Ausschluß unter solchen Umständen ist. Was aber die Ausbildungsregeln betrifft, die Grundlage für das heilige Leben und angemessen für das heilige Leben sind, ist jener einer von steter Tugend, einer von standfester Tugend. Sich dieser verpflichtet, übt er sich im Bezug auf die Ausbildungsregeln.

"Mit dem Abwerfen von [den ersten] drei Fesseln, ist er einer, der allerhöchstes noch sieben Male hat. Unter den Devas und menschlichen Wesen fortgezogen und gewandert, wird er dem Streß ein Ende setzen.

"[Oder] er geht von guter Familie zu guter Familie [d.h. Wiedergeburt in der Menschenwelt oder in einer der Devas Welten] Unter zwei oder drei guten Familien fortgezogen und gewandert, wird er dem Streß ein Ende setzen.

"[Oder] er ist einer mit einem Samen. Nur mehr ein einziges Mal in der Menschenwelt aufgekommen, wird er dem Streß ein Ende setzen.

"[Oder], mit dem Abwerfen der [ersten] drei Fessel und mit der Abschwächung von Begehren, Ablehnung und Verwirrung, ist er ein Einmalwiederkehrer, der - mit dem einmaligen Wiederkehren in diese Welt - dem Streß ein Ende setzen wird.

"Da ist der Fall, daß ein Bhikkhu völlig vollendet in Tugend ist, völlig vollendet in Konzentration und mäßig vollendet in Einsicht. Im Bezug auf geringere und untergeordneten Ausbildungsregeln, fällt er in Vergehen und wiedereingliedert sich selbst. Warum ist das? Weil ich nicht erklärt habe, daß dieses ein Ausschluß unter solchen Umständen ist. Was aber die Ausbildungsregeln betrifft, die Grundlage für das heilige Leben und angemessen für das heilige Leben sind, ist jener einer von steter Tugend, einer von standfester Tugend. Sich dieser verpflichtet, übt er sich im Bezug auf die Ausbildungsregeln. Sich dieser verpflichtet, übt er sich im Bezug auf die Ausbildungsregeln.

"Mit dem Abwerfen der fünf niedrigeren Fesseln, geht er stromaufwärts zum Unvergleichlichen [der Akaniṭṭha-Himmel, der höchste der Reinen Aufenthaltsorte] [3]

"[Oder], mit dem Abwerfen der fünf niedrigeren Fesseln, ist er einer, ungebunden mit Gestaltungen [der Anspannung].

"[Oder], mit dem Abwerfen der fünf niedrigeren Fesseln, ist er einer, ungebunden ohne Gestaltungen [der Anspannung].

"[Oder], mit dem Abwerfen der fünf niedrigeren Fesseln, ist er einer, ungebunden mit der Ankunft [in einem Reinen Aufenthaltsort] [4]

"[Oder], mit dem Abwerfen der fünf niedrigeren Fesseln, ist er einer, ungebunden dazwischen.

"Da ist der Fall, daß ein Bhikkhu völlig vollendet in Tugend ist, völlig vollendet in Konzentration und völlig vollendet in Einsicht. Im Bezug auf geringere und untergeordneten Ausbildungsregeln, fällt er in Vergehen und wiedereingliedert sich selbst. Warum ist das? Weil ich nicht erklärt habe, daß dieses ein Ausschluß unter solchen Umständen ist. Was aber die Ausbildungsregeln betrifft, die Grundlage für das heilige Leben und angemessen für das heilige Leben sind, ist jener einer von steter Tugend, einer von standfester Tugend. Sich dieser verpflichtet, übt er sich im Bezug auf die Ausbildungsregeln. Mit dem Enden von Ausflüssen, verweilt er in ausfußfreier Wesensdrang-Befreiung und Einsichts-Befreiung, diese für sich selbst direkt wissend und verwirklicht, genau im Hier-und-Jetzt.

"Jene, die teilweise vollendet, erlangen einen Teil; jene, die völlig vollendet, das Ganze. Die Ausbildungsregeln, sage ich Euch, sind nicht ohne Nutzen."

Anmerkungen

1.
Diese Aussage bezieht sich auf die Pāṭimokkha-Rezitation, welche 227 Regeln enthält. Manche haben argumentiert, diese Aussage seine eine Bestätigung, daß das gegenwärtige Pāṭimokkha einige Regeln enthält, die zur Zeit Buddhas nicht enthalten waren. Doch diese Annahme ignoriert zwei Punkte: (a) Die Suttas sind notorisch vage im Bezug auf große Zahlen und, deren Gewohnheit im Wiedergeben über große Zahlen berücksichtigen, könnte "mehr als 150" alles zwischen 150 und 250 Regeln enthalten. (b) Buddha fügte dem Pāṭimokkha, über die vielen Jahre, Regeln hinzu. Dieses Sutta könnte zu einem früheren Zeitpunkt in seinem Leben passiert sein, als das Pāṭimokkha noch nicht seine nunmehrige Große erreicht hatte.
2.
Bezüglich einer Definition dieser Ausübungen, siehe: AN 3.88.
3.
Entsprechend der Kommentare, erscheint diese Art von Nichtwiederkehrer zuerst in einer der ersten vier Ebenen, der fünf Reinen Aufenthaltsorte, unter den Aviha (nicht abgehende) Devas, den Atappa (unbesorgten) Devas, den Sudassa (gutaussehenden) Devas, oder den Sudassī (klar sehenden Devas), und erscheint dann spontan fortwährend in höheren Ebenen, bis er den höchsten, den Akaniṭṭha (unvergleichlichen) Aufenthaltsort erreicht, um dort Ungebundenheit zu erlangen.
4.

Die Kommentare definieren diese Kategorie und die folgende mit einem Beispiel: Angenommen ein Nichtwiederkehrer erscheint spontan i, Aviha (Nicht Abgehendem) Reinen Aufenthaltsort, wo die Lebensspanne 1.000 Äons ist. Wenn er/sie nach den ersten 100 Äons die Ungebundenheit erreicht, ist er/sie als 'ungebunden mit Ankunft' klassifiziert. Wenn er/sie die Ungebundenheit irgendwo zwischen dem ersten Tag in diesem Reinen Aufenthaltsort bis in den ersten 400 Äons, ist er/sie als 'einer ungebunden dazwischen' klassifiziert. Für einen Nichtwiederkehrer, der in irgend einem höheren Reinen Aufenthaltsort spontan wiedererscheint, in denen die Lebensspannen zunehmend länger werden, würde das selbe Verhältnis gelten.

Diese Art der Klassifizierung dieser zwei Kategorien, macht wie immer, aus zweierlei Gründen, nicht viel Sinn: (a) Das Sutta listet die Kategorien in ansteigender Ordnung und da ist wenig Grund, jemanden, der noch 400 Äons zum Erlangen der Ungebundenheit benötigt, höher anzusetzen, als einer der nur mehr 100 Äons, oder so, benötigt. (b) Die zweite Kategorie inkludiert eigentlich die erste und so wurde da wenig Sinn sein, diese als zwei Kategorien zu unterscheiden.

Es würde mehr Sinn machen dies Kategorien in dieser Weise zu definieren: Einer der relativ bald nach der Ankunft an einen Reinen Aufenthaltsort die Ungebundenheit erlangt, ist einer 'ungebunden mit Ankunft'. Einer der die Ungebundenheit nach dem Verlassen der Menschenwelt, jedoch vor der Ankunft in einem Reinen Aufenthaltsort, würde einer 'ungebunden dazwischen' sein.

Siehe auch: AN 3.83, AN 3.85.

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