"Für eine Person, bestückt mit Tugend, vollständig in Tugend, ist da kein Bedarf an einem Willensakt: 'Möge Freiheit von Gewissensbissen in mir aufkommen'. Es ist die Natur der Dinge, daß Freiheit von Gewissensbissen, in einer Person, bestückt mit Tugend, vollständig in Tugend, aufkommt.
"Für eine Person, frei von Gewissensbissen, ist da kein Bedarf für einen Willensakt: 'Möge Freude in mit aufkommen'. Es ist die Natur der Dinge, daß Freude, in einer Person, frei von Gewissensbissen aufkommt.
"Für eine erfreute Person, ist da kein Bedarf für einen Willensakt: 'Möge Befriedung/Sättigung in mit aufkommen'. Es ist die Natur der Dinge, daß Befriedung, in einer erfreuten Person, aufkommt.
"Für eine befriedete/gesättigte Person, ist da kein Bedarf für einen Willensakt: 'Möge Gestilltheit in mit aufkommen'. Es ist die Natur der Dinge, daß Gestilltheit, in einer befriedeten Person, aufkommt.
"Für eine Person, gestillt der Körper, ist da kein Bedarf für einen Willensakt: 'Möge ich Wohl erfahren'. Es ist die Natur der Dinge, daß eine Person, gestillt der Körper, Wohl erfahrt.
"Für eine Person, Wohl erfahrend, ist da kein Bedarf für einen Willensakt: 'Möge mein Geist konzentrieret werden'. Es ist die Natur der Dinge, daß der Geist einer Person, Wohl erfahrend, konzentriert wird.
"Für eine Person, deren Geist konzentriert ist, ist da kein Bedarf für einen Willensakt: 'Möge ich Dinge sehen und (er)kennen, so wie sie tatsächlich sind'. Es ist die Natur der Dinge, daß eine Person, deren Geist konzentriert ist, Dinge sieht und (er)kennt, so wie sie tatsächlich sind.
"Für eine Person, welche Dinge sieht und (er)kennt, so wie sie tatsächlich sind, ist da kein Bedarf für einen Willensakt: 'Möge ich ernüchtern'. Es ist die Natur der Dinge, daß eine Person, welche die Dinge sieht und (er)kennt, so wie sie tatsächlich sind, ernüchtert.
"Für eine ernüchterte Person, ist da kein Bedarf für einen Willensakt: 'Möge ich nichtbegehrlich werden'. Es ist die Natur der Dinge, daß eine ernüchterte Person, nichtbegehrlich wird.
"Für eine begierdelose Person, ist da kein Bedarf für einen Willensakt: 'Möge ich Wissen und Vision von Befreiung verwirklichen/erkennen'. Es ist die Natur der Dinge, daß eine begierdelose Person, Vision von Befreiung verwirklicht/erkennt.
"Auf diese Weise hat Nichtbegehren, Wissen und Vision über Befreiung, als Zweck, Wissen und Vision über Befreiung als dessen Lohn. Ernüchteung hat Nichtbegehren als Zweck, Nichtbegehren als dessen Lohn. Wissen und Vision über Dinge, so wie sie tatsächlich sind, hat Ernüchterung als Zweck, Ernüchterung als dessen Lohn. Konzentration hat Wissen und Vision über Dinge, so wie sie tatsächlich sind, als Zweck, Wissen und Vision über Dinge, wie sie tatsächlich sind, als dessen Lohn. Wohl hat Konzentration als Zweck, Konzentration als dessen Lohn. Gestilltheit hat Wohl als Zweck, Wohl als dessen Lohn. Befriedung/Stättigung hat Gestilltheit als Zweck, Gestilltheit als dessen Lohn. Freude hat Befriedung als Zweck, Befriedung als dessen Lohn. Freiheit von Gewissensbissen hat Freude als Zweck, Freude als dessen Lohn. Geschickte Tugend hat Freiheit von Gewissensbissen als Zweck, Freiheit von Gewissensbissen als dessen Lohn.
"Auf diese Weise führen geistige Qualitäten weiter zu geistigen Qualitäten, geistige Qualitäten bringen geistige Qualitäten zu deren Vollständigkeit, zum Zwecke, um von Nahem zum Fernen Ufer zu gelangen."